Inhalt: | Produkte werden bei der Arbeit in aller Regel von Beschäftigten in einem Betrieb eingesetzt (wenn man den Verbrauchermarkt hier außer Acht lässt). Das Produkt wird zum Arbeitsmittel und zum Bestandteil des Arbeitssystems. Es reicht also nicht aus Maschinensicherheit herzustellen, sondern das Arbeitsmittel muss vom Arbeitgeber so in das Arbeitssystem integriert werden, dass es über die gesamte Lebenszeit des Produkts sicher und gesundheitsgerecht eingesetzt werden kann (Systemsicherheit). Dabei sind zahlreiche Gestaltungsschnittstellen zu beachten, von der Energieversorgung über die Organisation der Arbeit bis zur Qualifizierung der Mitarbeiter. Der Arbeitgeber ist dabei auf Informationen des Herstellers angewiesen, z. B. über die bestimmungsgemäße Verwendung, mögliche Gefährdungen, erforderliche Maßnahmen bis hin zu Empfehlungen zur Instandhaltung. Der Vortrag beleuchtet die zukünftig zu erwartenden Entwicklungen bei den Vorschriften für Prüfungen einschließlich besonderer Prüfungen durch unabhängige Experten (bisher Überwachung genannt) im Rahmen der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung. |