Darstellung des gegenwärtigen arbeitsmedizinischen Betreuungsbedarfs in Deutschland sowie Abgabe einer Prognose zur Entwicklung des zukünftigen Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde

Der Betreuungsbedarf durch Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde ist insbesondere durch die kürzlich erlassene DGUV Vorschrift 2 und der Verordnung über die arbeitsmedizinische Vorsorge Veränderungen unterworfen. Die Gesundheitsrisiken in den Betrieben verschieben sich immer mehr von Unfallrisiken zu Gesundheitsrisiken durch psychische und physische Belastungen und fordern zunehmend betriebsärztliche Unterstützung der Betriebe. Der demografische Wandel, längere Lebensarbeitszeiten, die Altersstruktur und Gesundheitszustand der Beschäftigten, aber auch wirtschaftliche oder gesellschaftliche Wandlungsprozesse wie die zunehmende Ausrichtung auf die (betriebliche) Gesundheitsvorsorge oder die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Arbeitsleben (Inklusion, Diversity) verändern auch den Betreuungsbedarf durch Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde.
Dieser Nachfrage steht ein Angebot der auf dem Markt verfügbaren arbeitsmedizinischen Dienstleistungen gegenüber, die von Ärzten mit arbeitsmedizinsicher Fachkunde angeboten werden. Auch diese Angebotsseite ist Wandlungsprozessen unterworfen, die z. B. durch die Alters- und Regionalstruktur sowie die Zahl der zum Arbeitsmediziner weiterbildenden Ärzte bestimmt wird.
Ziel des Forschungsvorhabens ist es, solide aktuelle Daten über Nachfrage (Bedarf) und Angebot (Kapazität) der arbeitsmedizinischen Betreuung in Deutschland zu gewinnen und eine Prognose zur Entwicklung des zukünftigen Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten mit arbeits-medizinischer Fachkunde abzugeben. Dabei sollen die Entwicklungen, die Einfluss auf den Bedarf und das Angebot haben, auf der Basis einer systematischen Erhebung, Zusammenstellung und Abschätzung der verfügbaren Daten in diese Prognose einfließen.