Entwicklung von Wirksamkeitsindikatoren und Zusammenstellung von Erhebungsmethoden als Grundlage für einen Leitfaden zur Evaluation von Arbeitsschutzrichtlinien der EG

Erstellt wurde ein Gutachten, dass eine Zusammenstellung von Wirksamkeitsindikatoren enthält, die geeignet sind, insbesondere die Handlungsebene der Anwendung von EG-Richtlinien bzw. deren Transformation in die nationale Rechtsetzung zu evaluieren. Es ging um allgemein nutzbare Indikatoren. Diese Wirksamkeitsindikatoren wurden durch Beschreibungen untersetzt.
Zusammengestellt wurden geeigneten Methoden zur Anwendung der Wirksamkeitsindikatoren und deren Bewertung (Machbarkeit, Praxistauglichkeit, Messgüte usw.).
Das für den BMAS erstellte Gutachten „Entwicklung von Indikatoren zur Wirksamkeitsbeurteilung und Zusammenstellung von Erhebungsmethoden als Grundlage für einen Leitfaden zur Evaluation von Arbeitsschutzrichtlinien der EG“ ist Basis für die anschließend beispielhaft laufende Evaluation der Bildschirmrichtlinie auf europäischer Ebene geworden. Vorgelegt wurde ein Gutachten, das wissenschaftliche Grundlagen entwickelt hat, um eine Evaluation von Vorschriften/EG-Richtlinien systematisch durchzuführen. Von besonderer Bedeutung für die Evaluation wurden herausgearbeitet:

  • Systematische Aufarbeitung der Erwägungsgründe der jeweiligen Vorschrift zur Abwägung und zum Ausgleich verschiedener Interessen – erkennbar im gesellschaftlich-politischen Diskurs im Gesetzgebungsverfahren
  • Klärung der konkreten grundsätzlichen Zielvorgaben der jeweiligen Vorschrift als Basis des eigenverantwortlichen Handelns der Adressaten; Erfassen der spezifischen Handlungsvorgaben ggf. verbunden mit Handwerkszeug und Instrumenten
  • Aufarbeiten der Handlungsfelder für eine betriebliche Umsetzung der Vorschrift; Einordnung in betriebliche und externe Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Vorschrift; strukturelle Voraussetzungen der Unternehmen, wie die verfügbaren Potenziale einerseits und die Verankerung der Anforderungen an die Umsetzung der Vorschrift in den betrieblichen Prozessen – so sind Chancen und Voraussetzungen zur Umsetzung der Vorschriften einerseits und Wirkungen durch das Handeln zur Umsetzung der Vorschriften andererseits als Gegenstand der Evaluation zu sehen
  • Wirkungen der Vorschriften sollen bezogen auf Potenziale, Prozesse und Ergebnisse des Unternehmens einerseits und bezogen auf Effizienz und Effekte im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten andererseits evaluiert werden
  • Zu nutzen sind Früh- und Spätindikatoren (Welche Voraussetzungen werden geschaffen? Was wird getan? Welche Wirkungen wurden erzielt?) als Gesamtsystem, um so verschiedene Zeitpunkte und Sachverhalte einzubeziehen; das Gutachten entwickelt ein Indikatorensystem als Leitlinien für ein Vorgehen, wie die Bewertung in dieser Komplexität erfolgen kann
  • Es wurden Fragestellungen zur Einbeziehung von gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen (Informationsaktivitäten des Staates, der Verbände usw. einschl. auch des Wirkungsgrades der staatlichen Überwachung) und auch zu den betrieblichen Rahmenbedingungen als Potenzialvariablen (Betriebsgröße, Art des Gewerbes bzw. der Dienstleistung, Reifegrad des Unternehmens hinsichtlich Managementsystemen, Branchenentwicklung usw.) entwickelt
  • Das Gutachten schlägt eine Schrittfolge (Algorithmus) zur Vorbereitung der Evaluation der Wirkung von EG-Richtlinien/Vorschriften vor.
    Das Gutachten wurde auf einer Konferenz des BMAS am 14.12.2005 zur Evaluation von Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt. Hieran nahmen auch andere europäische Mitgliedstaaten teil.