Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen, die den Arbeitsschutz in die betrieblichen Führungsstrukturen sowie die Prozesse und Tätigkeiten integriert. Um diesen Organisationspflichten in vollem Umfang nachzukommen, erstellte die Stadtverwaltung Friedberg in Bayern ein Organisationshandbuch mit integriertem Arbeitsschutz. Im Folgenden geben wir einen Einblick in die Vorgehensweise.
Autor: | Gundolf Kliemt |
Bibliographie: | In: DGUV faktor arbeitsschutz Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte. 41 (2013), Nr. 4, S. 16-18 |