Allgemeine arbeitsmedizinische Beratung – Entwicklung und Erprobung eines innovativen Handlungskonzepts –
Durch die Forderungen der Gefahrstoff- bzw. BioStoffVO sowie der LärmVibrationsArbschutzV nach einer allgemeinen arbeitsmedizinischen bzw. arbeits-medizinisch-toxikologischen Beratung, die im Rahmen der Unterweisung erfolgen kann, sollen die Kompetenzen der Beschäftigten im Hinblick auf den Umgang mit Ihrer eigenen Gesundheit gefördert werden. Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung und Durchführung der allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ist Aufgabe des Betriebsarztes. Die allgemeine arbeitsmedizinische Beratung bzw. arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung kann aus praktischen Gründen nicht flächendeckend und für alle betroffenen Beschäftigten durch den Betriebsarzt persönlich vorgenommen werden. Andere betriebliche Akteure wie Arbeitgeber und Führungskräfte, ggf. auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen unter steuernder Begleitung durch den Betriebsarzt Teile dieser Beratung übernehmen.
Die Umsetzung einer solchen arbeitsmedizinischen Beratung wird am Beispiel der GefStoffV und konkret am Beispiel von Atemtraktbelastungen durch Stäube modellhaft entwickelt und erprobt. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung eines Handlungskonzept zur Durchführung von Unterweisungen mit integrierter arbeitsmedizinischer Beratung.