Bestandsaufnahme und Handlungskonzept zur Qualitätssicherung der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Qualität der sicherheitstechnischen Betreuung der Unternehmen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist eine der wesentlichen Fragen für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der beschäftigten. Die in den letzten Jahren entstandenen praktischen Erfahrungen und Anforderungen wurden zu Leitlinien der guten Praxis zeitgemäßen Handelns aufgearbeitet. Die Qualität des Handelns der Fachkräfte wird charakterisiert durch ihr Tätigwerden bei der Entwicklung einer guten Praxis der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG als betriebliches Handlungskonzept, durch Ermitteln und Beurteilen von Gefährdungen als Schwerpunktanalyse bei einzelnen Arbeitssystemen, durch Unterstützung beim Gestalten sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme differenziert für Planungsprozesse und bestehende Arbeitssysteme, durch Unterstützung bei der Integration von Sicherheit und Gesundheit in das betriebliche Management sowie durch eine Unterstützung der Beschäftigten bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Qualität des Handelns der Fachkraft wird insbesondere auch durch deren systematisches Vorgehen bestimmt sowie auch durch Ausschöpfen der Handlungsmöglichkeiten innerhalb der betrieblichen Rahmenbedingungen (strukturellen Voraussetzungen, Betreuungsmodellen, Ausstattung). Entscheidend sind personelle Faktoren wie die Entwicklung der Qualifikation, das eigene Rollenverständnis sowie die Selbstorganisation der Tätigkeit.
Es wurden Handlungshilfen zur komplexen Beurteilung des Handelns der Fachkräfte für Arbeitssicherheit entwickelt. Hierzu wird eine Schrittfolge empfohlen, wie eine solche Bewertung erfolgen kann, und zwar sowohl als Instrument zur Selbstbewertung des Handelns durch die Fachkraft direkt als auch zur möglichen Nutzung im Rahmen von Auditierungen der unterschiedlichsten Art. Die Zusammenstellung denkbarer Indikatoren mit Beurteilungskriterien kann helfen, eine solche Bewertung des Handelns vorzunehmen. Das Ziel besteht in einer ständigen Verbesserung des Handelns der Fachkraft und ihrer betrieblichen Wirksamkeit.