Neugestaltung des Unfallverhütungsberichts der Bundesregierung nach Inkrafttreten des SGB VII – Sachverständigengutachten

Auf der Grundlage der neu erlassenen Vorschriften zum SGB VII zur Berichterstattungspflicht der Bundesregierung sowie der neu entstandenen Anforderungen an die Information gegenüber der EU bestand Handlungsbedarf zur Neugestaltung des Unfallverhütungsberichtes. Er ist unter verschiedenen Aspekten zu sehen:
Das Gutachten zur Neugestaltung des Unfallverhütungsberichts der Bundesregierung hat inhaltlich-konzeptionelle Möglichkeiten und Wege der Ausgestaltung eines Berichts „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ entsprechend den Erfordernissen des § 25 SGB VII einschließlich der Darstellung von Möglichkeiten und Grenzen der Datengewinnung aufgezeigt. Themenfeldorientiert wurden konkrete Vorschläge zu den Inhalten des zukünftigen jährlichen statistischen Berichts und des vierjährlichen ausführlichen Berichts gemacht. Es wurde ein fortschrittsorientiertes Verfahren in Form von drei sich ergänzenden Szenarien der Entwicklung der Berichterstattung angeboten.