Neuordnung der Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Ausbildungskonzeption

Auf der Grundlage eines 1994 entwickelten Anforderungsprofils für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und dem hiermit verbundenen zeitgemäßen Rollenbild wurde eine neue Ausbildung entwickelt.
Hierzu wurde vom ganzheitlichen Arbeitsschutzverständnis ausgegangen. Es ist ein handlungsorientiertes Lehr- und Lernkonzept entstanden, das das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit als roten Faden nutzt und die Vermittlung von Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz miteinander vernetzt. Entstanden ist eine aufeinander aufbauende Reihung der Lerneinheiten. Kompetenz wird zu den verschiedenen Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernden Faktoren, zur Gestaltung von Arbeitssystemen mit ihren verschiedenen Elementen sowie zur Einordnung des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organsiation / Arbeitsschutzmanagement aufgebaut.
Unterschieden wird hierbei nach drei Stufen (Grundausbildung, vertiefende Ausbildung sowie bereichsbezogene Erweiterung und Vertiefung). Eingeordnet wurde ein Praktikum.
Für die verschiedenen Lerneinheiten sind Intentionen und Lernziele sowie Grundgerüste zum Aufbau und zum Inhalt entstanden.
Erarbeitet wurde ein Qualitätssicherungskonzept und Anforderungen an die Lernerfolgskontrollen.
In der Folgezeit wurde aus diesen Materialien im Zusammenwirken mit den gewerblichen Berufsgenossenschaften ein sog. “Referenzmodell“ entwickelt.