Umsetzungshilfen zum GPSG – Aktualisierung der Broschüren Organisation 2 und 5 sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Leitfadens zum GPSG (BAuA-Sonderschrift S 53)

Zentrales Grundanliegen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes ist es, dass nur Produkte auf den Markt gelangen, die entsprechend den rechtlichen Anforderungen sicher und gesundheitsgerecht sind. Um dies sicherzustellen, sind Hersteller gehalten, in allen Phasen von Planung, Entwicklung und Bau solcher Produkte alle von diesen ausgehenden möglichen Gefahren für Leben und Gesundheit zu ermitteln und durch konstruktiv-technische Maßnahmen zu beseitigen bzw. ausreichend zu minimieren. Hinzu kommen weitere formale Pflichten wie Durchführung von Konformitätsprüfungen und Erstellung einer technischen Dokumentation. Auch an Importeure und ggf. Händler werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechende Anforderungen gestellt.
Der entwickelte und aktualisierte Leitfaden will insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, diese Anforderungen zielgerichtet und effektiv zu erfüllen. Dabei wird von der praxisbewährten Vorgehensweise des Anwenders unter Berücksichtigung des jeweiligen Anwendungsfalls ausgegangen und diese weiterentwickelt. Die Fragestellungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz, deren Bearbeitung zur Erfüllung der Anforderungen erforderlich sind, werden in die geeigneten Arbeitsschritte dieses Handlungsablaufs eingefügt.
Entstanden ist eine Neufassung der BAuA-Sonderschrift S 53.
In den entsprechenden Quartbroschüren, die inhaltlich neu gefasst und von der BAuA herausgegeben wurden, geht es insbesondere in die Integration der Anforderungen des GPSG in die betriebliche Organisation: