Untersuchung des Arbeitsschutzsystems in der Bundesrepublik Deutschland

Das Forschungsprojekt geht zurück auf einen Beschluss der 50. Arbeitsministerkonferenz. Aufgrund dieses Konferenzbeschlusses hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung beauftragt, ein entsprechendes Forschungsvorhaben zu vergeben. Ein Forschungsbeirat begleitete die Arbeiten.
Es ging um eine Bestandsaufnahme im Vorschriften- und Regelwesen, der gesetzlichen Aufträge an Behörden, Körperschaften usw. sowie der Aktivitäten ohne spezielle gesetzliche Verpflichtung und dem Umfang von Aktivitäten der verschiedenen mit dem Arbeitsschutz befassten Stellen sowie ihre Zusammenarbeit. Zu beurteilen war die Wirkung des Arbeitsschutzsystems unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und Aktivitäten.
Die Aufgabe des Forschungsprojekts bestand darin, diejenigen Bereiche näher zu untersuchen, in denen es eine Doppelgleisigkeit und damit verbundene Überschneidungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes gibt.