FA-Org Projekt: Entwicklung einer Umsetzungshilfe zur DGUV Vorschrift 2

Ab dem 1. Januar 2011 gibt es mit der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Die Handlungshilfe soll an betriebspraktischen Beispielen
– die Umsetzung der reformierten Vorschrift konkret und anschaulich machen,
– die verschiedenen Akteure unterstützen und anleiten, die Vorschrift praktisch umzusetzen und
– den Unfallversicherungsträgern als Hilfe dienen weitere branchenspezifische Handlungshilfen zu entwickeln.
Die betrieblichen Beispiele sollen eine Leitfunktion für die weitere Umsetzung und Anwendung der DGUV Vorschrift 2 übernehmen.