Umsetzung des Arbeitsstättenrechts in Klein- und Mittelbetrieben

Arbeitsstätten sind auf der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie weiterer Vorschriften und Regelungen des Arbeitsschutzes so zu gestalten und zu betreiben, dass die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet wird. Es besteht gegenwärtig die Notwendigkeit, das Arbeitsstättenrecht zu überarbeiten. Gründe hierfür sind z. B. die Anpassung des Arbeitsstättenrechts an das Arbeitsschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EG-Arbeitsstätten-Richtlinie und der wissenschaftlichtechnische Fortschritt. Parallel dazu ist es erforderlich, den Stand der Umsetzung des derzeit bestehenden Arbeitsstättenrechts und damit im Zusammenhang stehende Erfahrungen und Probleme zu untersuchen. Von Bedeutung sind auch die Schnittstellen zu angrenzenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften und Regelungen.
Zusammengestellt wurden mit diesem Bericht Umsetzungsdefizite, wie sie in einer Vielzahl von Jahresberichten der staatlichen Arbeitsschutzbehörden sowie in Experteninterviews mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Vertretern der staatlichen Arbeitsschutzämter und Unfallversicherungsträger, aber auch weiteren Erfahrungsträgern thematisiert wurden. Interviews und direkte Betriebsbegehungen in Klein- und Mittelbetrieben (KMU) vervollständigen die Analyse der Defizite insbesondere in KMU.
Als generelle Probleme wurden insbesondere festgestellt: Die Arbeitsstättenverordnung enthält Lücken zur komplexen Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsstätten, aber auch Regelungsinhalte, die zweckmäßiger im Kontext mit anderen Vorschriften eingeordnet sein sollten. Es existieren Doppelregelungen. Die Überschaubarkeit der Regelungsinhalte für Arbeitsstätten ist für die Praxis nicht gewährleistet. Es fehlen für eine Reihe von Schutzzielen des Arbeitsstättenrechts konkretisierende Hilfen für die Praxis. Nicht hinreichend ist die anzutreffende Sensibilisierung und auch Kompetenz zur Umsetzung des Arbeitsstättenrechts. Die größten Defizite liegen bereits in den Phasen der Planung bzw. Errichtung von Arbeitsstätten.
Der Bericht enthält Vorschläge zur Neuordnung des Arbeitsstättenrechts und zur Entwicklung von Praxishilfen.